Werte Mitglieder,
anbei übermitteln wir die aktuelle Novelle zur Maßnahmenverordnung (ehemals LockerungsVO) im Bundesgesetzblatt (BGBLA_2020_II_455 und 456).
Wer es ganz genau lesen möchte, bitte hier "klicken"!
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_455/BGBLA_2020_II_455.html
Kurz zusammengefast;
wir müssen an unserer Vorgehensweise wie im Beitrag vom 18.09.2020 geschrieben festhalten!
Änderungen die neu dazukommen werden untenstehend angeführt:
• Bei der Sportausübung ist generell der Mindestabstand von 1 Meter zu halten (Ausnahme: kurzfristige Unterschreitung, Hilfestellung und Sportarten, bei deren sportartspezifischer Ausübung es zu Körperkontakt kommt).
• Reduzierung der Höchstgrenzen bei nicht zugewiesenen Sitzplätzen (indoor 6 Personen, outdoor 12 Personen – zur Durchführung notwendige Personen wie 2 Teams bei Mannschaftssportarten oder BetreuerInnen zählen weiterhin nicht dazu).
Maximal 6 Kinder, denen gegenüber teilnehmende Personen Aufsichtspflichten wahrnehmen, sind ausgenommen (Eltern-Kind-Turnen mit 6 Kindern und 6 Erwachsenen somit möglich).
Parallele Gruppen ohne Durchmischung und mit Abstand zueinander sind weiterhin möglich.
Gruppen und Zeiten bleiben gleich, freuen uns dich am Mittwoch 28.Oktober 2020 zu sehen,
für den Vorstand, Meister René WALTER VII.DAN.